Etwa 120 Menschen folgten dem Aufruf der Kampagne „Veto! – Gegen jeden Rassismus“ und demonstrierten am 15. März 2014 im ostsächsischen Bautzen gegen einen rassistischen Aufmarsch der Bürgerinitiative „Bautzen wehrt sich gegen Asylmissbrauch“.

Einen Tag vor der angemeldeten antirassistischen Demonstration erhielt der Anmelder dieser einen skurrilen Auflagenbescheid.  In diesem wurde unter anderem beauflagt:
„Auf Flugblättern muss der Verleger, bei Selbstverlagen der Verfasser und Herausgeber benannt sein. Anzugeben sind Name oder Firma und Anschrift.
Bei über das Maß hinausgehender Verunreinigung der genutzten Straßen sind diese Verunreinigungen ohne Aufforderung zu beseitigen.“

Bevor die Demonstration am 15. März begann, kündigte der Anmelder gegenüber den Vertreter der Versammlungsbehörde an, diese unsinnigen Auflagen nicht zu akzeptieren. Nachdem ein Rechtsanwalt sich der Sache annahm, teilte die Versammlungsbehörde am
03. April mit:

„Im Ergebnis der erneuten Überprüfung wird hiermit erklärt, den v.g. Wortlaut künftig nicht mehr für Auflagen in Bescheiden für künftige, mit der Demonstration am 15.03.2014 in Bautzen vergleichbare Versammlungen Ihres Mandanten zur Anwendung zu bringen.“

Festzuhalten bleibt, dass sich die Versammlungsbehörde des Landkreises Bautzen mit ihren Auflagenbescheiden immer wieder selbst blamiert.
So konnte die Initiative „Pogrom 91“ im Februar 2012 einen juristischen Erfolg verbuchen.
Im Mai 2012 bescheinigte sich die entsprechende Behörde erneut Unwissenheit, in dem sie im Zusammenhang mit einer antifaschistischen Kundgebung gegen eine NPD Demonstration in den Auflagenbescheid schrieb: „Der Versammlungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer vor Beendigung der Versammlung aufgefordert werden, den Zielort dergestalt zu verlassen, dass keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben ist; etwaige Anschlussaktionen sind zu unterbinden.“ Auch dieser Satz wurde nach juristischer Intervention aus dem Bescheid gestrichen, die Kosten trug der Landkreis Bautzen.

Fazit: Nach wie vor ist es ratsam, die Bescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Bautzen genau zu prüfen und gegen sinnentleerte Passagen vorzugehen. Eine Aushöhlung des Versammlungsrechtes wird damit entgegengewirkt.