19. February 2019 Winfried Bruns

Aufkündigung wichtiger Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge folgerichtig

122 Staaten haben am 7. Juli 2017 bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet.

Darunter sind die "Schurkenstaaten" Venezuela, Iran und Irak.

Wer fehlt sind alle "bekennenden" Atommächte (USA, Russland, China, Indien, Israel, Korea, Pakistan).

Auch die NATO-Staaten fehlen und üben sich in Vasallen-treue: BRD, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechien, Italien, Kanada, Griechenland, Türkei, Ungarn, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Montenegro, Albanien und Kroatien. 

Denn das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet neben der Herstellung, dem Einsatz und Besitz auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.

BRD nimmt nicht an Verhandlungen für atomwaffenfreie Welt teil

Die Initiative für die Verhandlungen ging von der IPPNW-Kampagne ICAN aus, die den Fokus wieder auf die humanitären Folgen von Atomwaffen gelenkt hat.

Die deutsche Regierung nahm entgegen ihrer vielfachen Bekenntnisse für eine atomwaffenfreie Welt nicht an den Verhandlungen teil und untergräbt damit ihre abrüstungspolitische Glaubwürdigkeit. Am 6. Oktober 2017 ist die IPPNW-Kampagne ICAN für "ihre Arbeit, Aufmerksamkeit auf die katastrophalen humanitären Konsequenzen von Atomwaffen zu lenken" mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden.

So können Sie den Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen

Wir sollten den Atomwaffenverbotsvertrag in die Öffentlichkeit zu tragen und Druck auf die Bundesregierung ausüben. Gelegenheiten dafür gibt es genug: So besteht die Möglichkeit über die Adresse https://aktion.nuclearban.de/ eine Petition an die Bundesregierung zu unterzeichnen oder besser noch am 8. Mai beim Friedenstreff am Dreiländerpunkt in Zittau einen Appell an die Bundesregierung zu schreiben.

Aber auch im Wahlkampf zum EU – Parlament könnten wir die Initiative bekanntmachen.

Allein das Bekenntnis der Bürgermeister von Zittau, Löbau, … reicht nicht!

 

Artikel 14 des Vertrages:

Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichnerstaaten. Der Vertrag steht zum Beitritt offen.

Artikel 15

Inkrafttreten

  1. Dieser Vertrag tritt 90 Tage nach der Hinterlegung der fünfzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
  2. Für jeden Staat, der seine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der fünfzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegt, tritt dieser Vertrag 90 Tage nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde dieses Staates in Kraft.

Kategorien: Arbeitsgemeinschaften

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar