Kommentar: NPD - Zum Verbieten zu klein!???
Viele Kommentare wurden nach dem gescheiterten NPD-Verbot im Januar geschrieben.
Auch ich war, ehrlich gesagt, schon etwas überrascht über die Meldung, hatten doch die Bundesländer und damit der Bundesrat mit viel Akribie den Antrag beim Bundesverfassungsgericht vorbereitet, Material zusammengetragen, V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Strukturen der Partei entfernt (oder neuhochdeutsch: abgeschaltet), um ein Scheitern wie 2010 auszuschließen.
NPD darf weiter machen wie bisher
Viele Vereine, Organisationen und Initiativen hatten sich für ein NPD-Verbot engagiert, so auch der VVN-BdA, der Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten. Nachdenklich stimmt vor allem die Begründung des Verfassungsgerichtes: Auch wenn die NPD in ihrer Programmatik verfassungsfeindlich ist, also die bestehende gesellschaftliche Ordnung bekämpft, so ist die doch zu klein und zu unbedeutend, um diese umzusetzen, da sie weder im Bundestag noch in Landtagen vertreten ist.
Bitter stellen sich mir viele Fragen: Wurden solche Überlegungen 1956 beim Verbot der KPD in Westdeutschland auch angestellt? Saß die NPD nicht für zwei Legislaturperioden in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern? War sie nicht in Verbindung mit der DVU über zwei Wahlperioden im Landesparlament von Brandenburg aktiv? Sitzen Vertreter der NPD nicht in vielen Kreistagen und Gemeineräten in Sachsen und anderswo? Und bekommt sie bei einer Teilnahme an der Bundestagswahl im Herbst, die ja für eine legale Partei möglich ist, nicht Wahlkampfkosten-Rückerstattung aus Steuermitteln?
NPD-Verbot ändert nichts an rechten Gedankengut
Genug der Fragezeichen! Natürlich ist die Überlegung richtig, dass mit einem NPD-Verbot nicht das Gedankengut aus den Köpfen der Parteimitglieder und der Anhängerschaft verschwunden wäre. Richtig ist auch, dass sich neue rechte Strukturen als Auffangbecken von NPDlern und ihren Anhängern gebildet haben, als ein Verbot drohte (z.B. „Der III. Weg“, Die Rechte“, Freie Kameradschaften). Leise beschleicht mich aber auch der Verdacht, dass mit einem Antreten der NPD zur Bundestagswahl (und das wird stattfinden) 3-4 Prozent der Wählerstimmen vom rechten Rand der AfD direkt zum Original zurückkommen würden und so die AfD geschwächt würde. Diese kurzfristige taktische Überlegung, umgesetzt durch das oberste deutsche Gericht, wäre fatal – nicht deshalb, weil die AfD geschwächt würde, sondern weil man womöglich rechtskonservative Konkurrenz zur CDU fürchtet, also nicht der Geist des Antifaschismus bei dieser Entscheidung Pate gestanden hat.
Unsere Aufgabe bleibt deshalb ein konsequent antifaschistischer Kurs. Entschieden werden wir jeder Art von Neofaschismus und Nationalsozialismus entgegen treten und der Jugend die Lehren aus der Geschichte, besonders der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts vermitteln.
Und diese heißen: „Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!“ getreu dem Schwur von Buchenwald.
Kategorien: Arbeitsgemeinschaften
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