Landkreis Görlitz erstattete im Jahr 2018 208.000 Euro für Armenbegräbnisse
Die Anzahl der Personen[1], denen Bestattungskosten für ihre Angehörigen von den Sozialämtern erstattet wurden, weil sie selbst dazu finanziell nicht in der Lage waren, lag im Jahr 2018 bundesweit bei 19.211. Die Ausgaben beliefen sich im Jahr 2018 auf 53,7 Millionen Euro bundesweit. Dies geht aus Angaben des Statistischen Bundesamtes auf eine entsprechende Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) hervor.
Im Landkreis Görlitz wurden im Jahr 2018 93 Erstattungsfälle mit Ausgaben in Höhe von 208.000 Euro verzeichnet. Im Jahr 2019 sank die Zahl der Erstattungsfälle leicht auf 86, die Summe der Ausgaben sank deutlich auf 129.000 Euro. Dies geht aus einer Antwort des Landrates auf die Anfrage des Sozialpolitikers der LINKEN im Kreistag Görlitz Jens Hentschel-Thöricht hervor.
Die rechtliche Grundlage für die Übernahme von Bestattungskosten ist im § 74 des SGB XII geregelt. Dort heißt es: „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“ Im Regelfall handelt es sich bei den Verpflichteten um die Angehörigen (Hinterbliebenen). Die Übernahme der Kosten für die Bestattung ist eine Leistung an die Hinterbliebenen und nicht für den Verstorbenen. Dabei wird das Einkommen und Vermögen geprüft. Erforderliche Kosten für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung werden übernommen.
Im § 74 des SGB XII ist aber nicht festgelegt, welche Leistungen zu einer „Sozialbestattung“ gehören. Die Umsetzung vor Ort in den Landkreisen und Kommunen ist von erheblichen Unterschieden geprägt, in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Die Landkreise und Kommunen können dazu jeweils eigene Richtlinien erlassen. Zu Durchschnittswerten finden sich keine verlässlichen Angaben. In der Regel werden die Kosten für sehr einfache Bestattungen übernommen.
Die übernommenen Kosten bei „Sozialbestattungen“ liegen grundsätzlich weit unter den von „normalen“ Bestattungen, so dass sich eine Sozialbestattung erheblich davon unterscheidet.
Dazu erklärt die Sozialexpertin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann: „Bundesweit können es sich viele Menschen nicht leisten, ihre verstorbenen Angehörigen beerdigen zu lassen. Auch nach ihrem Tod werden die Verstorbenen ein weiteres Mal als arm gebrandmarkt, durch das sichtbar ärmliche Begräbnis und die bescheidene Grabausstattung. Aufgrund der zunehmenden Altersarmut und prekären Beschäftigung ist für die Zukunft ein Anstieg von Sozialbestattungen zu erwarten.“
Kreisrat Jens Hentschel-Thöricht ergänzt: Im Landkreis Görlitz gibt es seit Jahren den Trend, Bestattungsvorsorgeverträge abzuschließen. Diese werden als Schonvermögen neben einem Barvermögen bis jeweils 5.000 Euro anerkannt. Dadurch lässt sich der erhebliche Rückgang bei den Ausgaben, bei einer nur leicht sinkenden Anzahl von Erstattungsfällen erklären. Generell muss jeden Menschen ein würdevolles Begräbnis zu Teil werden. Von großer Bedeutung ist zudem, dass endlich bundesweit einheitliche Standards für Sozialbestattungen festgelegt werden müssen.
[1] Hinweis des Statistischen Bundesamtes: In der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII werden unter dem Erhebungsmerkmal „Bestattungskosten“ die Anzahl der Empfänger von Kosten für Bestattungen ausgewiesen. Empfänger dieser Bestattungskosten können z. B. Hinterbliebene, Erbengemeinschaften oder auch eine Institution oder ein Amt sein. Es handelt sich somit nicht um die Anzahl der erfolgten Sozialbestattungen, die mangels Vermögen durch die Sozialämter finanziert wurden. Die Ursache hierfür liegt in der Möglichkeit begründet, dass pro Bestattungsfall mehrere Empfänger für die Erstattung der Bestattungskosten in Frage kommen können, etwa wenn Geschwister die Kosten für das Begräbnis eines verstorbenen Elternteils zu gleichen Teilen übernommen haben. Die Anzahl der Empfänger der Bestattungskosten ist somit höher als die Anzahl der Bestattungsfälle, deren Höhe aber nicht erfasst wird.
Kategorien: DIE LINKE. Görlitz
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