05. February 2020 Jens Hentschel-Thöricht

Mehr als jede/r zehnte Arbeitslosengeldempfänger/in im Landkreis Görlitz bezieht ergänzende Hartz-IV-Leistungen

Im Jahresdurchschnitt 2018 gab es im Landkreis Görlitz 317 der von der Bundesagentur für Arbeit als Aufstocker (1) bezeichneten Parallelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV-Leistungen. Damit bezog über jeder zehnte Arbeitslosengeldempfänger in Sachsen zusätzlich Hartz IV (11,2 Prozent). In Sachsen waren es 12,1 Prozent, bundesweit 9,7 Prozent.

Dies geht aus der Antwort des Landrates auf eine entsprechende Antwort des Kreisrates der LINKEN Jens Hentschel-Thöricht hervor.

Der Sozialpolitiker der Linksfraktion im Kreistag erklärt dazu:

„Die Zahlen sind alarmierend und beschämend zugleich. Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für das man oft viele Jahre eingezahlt hat, ist keine Garantie, im Falle der Erwerbslosigkeit einigermaßen finanziell über die Runden zu kommen. Der Niedriglohnbereich muss endlich effektiv bekämpft werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist auf 12 Euro die Stunde anzuheben. Systematische Niedriglohnbeschäftigung wie Leiharbeit muss abgeschafft werden. Das existenzsichernde Normalarbeitsverhältnis muss für deutlich mehr Menschen möglich werden.“

Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE ergänzt:

 „Grundsätzlich muss das System der Arbeitslosenversicherung gestärkt werden. DIE LINKE plädiert für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes von 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) des pauschalierten Nettoentgeltes auf 68 Prozent für alle Erwerbslosen. Im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld möchte DIE LINKE die neue Leistung Arbeitslosengeld Plus einführen, dessen Höhe bei 58 Prozent des Gehaltes vor der Arbeitslosigkeit liegen soll. Es geht aber auch darum, dass wieder mehr Menschen überhaupt Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Die Rahmenfrist, in welcher der Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben wird, muss wieder auf 36 Monate ausgedehnt werden. Zudem soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits nach 4 Monaten Beitragszeit entstehen.“

 

(1) Mit dem Begriff Aufstocker werden diejenigen Personen bezeichnet, die neben Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) auch Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Es handelt sich demnach um Personen, deren Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Neben Arbeitslosengeld erhalten diese Personen dann auch Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld wird um die entsprechenden Leistungen des SGB II „aufgestockt“.

 

Kategorien: DIE LINKE. Görlitz

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