Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss - Was schert mich mein Geschwätz von gestern
Zur Wahl von Schöffen an den Amtsgerichten muss der Kreistag Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss wählen.
Die Kandidat*innen müssen die Mehrheit der Kreisräte, sprich mehr als 47 Stimmen (der Kreistag besteht aus 92 Personen) bekommen. Das gelang im Kreistag Juli für die Amtsgerichte Weißwasser und Zittau nur 5 Kandidat*innen. Also mussten 2 Personen nachgewählt werden. Das sollte im September passieren.
Geringes Interesse für Wahl zur Vertrauensperson
Da dieser Funktion offensichtlich keine hohe Bedeutung beigemessen wird, kandidierten hier nur je ein Kreisrat*in der LINKEN und der AFD. Auf unsere Kandidatinnen entfielen 40 bzw. 45 Stimmen, also knapp verfehlt. Für mich erstaunlich war aber das Ergebnis für die AFD. Hier votierten 38 bzw. 40 Kreisrät*innen dafür
AFD und CDU Hand in Hand
Wenn man bedenkt, dass die AFD 7 Kreisräte, NPD und rechtes Bürgerbündnis je 2 haben, müssen 27 bzw. 29 Kreisräte anderer Fraktionen für den AFD-Kandidaten gestimmt haben. Wenn ich mal LINKE, SPD und Grüne ausschließe, ist das für mich ein Zeichen, dass es die CDU mit ihrer Abgrenzung zur AFD nicht so ernst meint und durchaus bereit ist, mit den Rechtsaußen gemeinsame Sache zu machen, wenn es nur dem Machterhalt dient.
Gefahr für die Demokratie - Blindheit auf den rechten Auge
Die betretenen Mienen von Ministerpräsident Kretschmer und den Seinen, wenn AFD, Pegida und Rechtsextreme marschieren, Hiltergruß zeigen und rechte Parolen grölen, sind nur scheinheilige Ablenkungsmanöver. In Wirklichkeit haben sie immer noch nicht begriffen, welche Gefahr für die Demokratie von dieser Seite droht und sind auf dem rechten Auge blind. Nach den Kommunalwahlen im Mai 2019 werden wir ein schwarz-blaues Wunder erleben, getreu dem Motto: was schert mich mein Geschwätz von gestern (Zitat, das Konrad Adenauer zugeschrieben wird).
Kategorien: DIE LINKE. Görlitz
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