12. June 2016 Sabine Kunze

Wie Butter in der Sonne oder wer bezahlt die Folgekosten der Braunkohlesanierung

In den letzten Wochen haben die Auseinandersetzungen um die Zukunft der Braunkohleverstromung in der Lausitz an Schärfe zugenommen.

Einmal durch die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Lausitzer Tagebaue und Kraftwerke von Vattenfall an die tschechischen Finanzinvestoren EPH und PPF, die in ihrer Seriosität schwer einzuschätzen sind. Andererseits durch die Anti-Kohle-Proteste am Pfingstwochenende in Welzow (Brandenburg), die auch im Sächsischen Landtag ein unschönes Nachspiel mit derben Anfeindungen gegenüber den Kohlegegnern, u. a. Kathrin Kagelmann (DIE LINKE)  fanden. Aber auch durch den Konflikt zwischen Bund, Freistaat Sachsen und Kommunen hinsichtlich der Finanzierung einer neuen Trinkwasserversorgung für Weißwasser und Boxberg, die durch Verunreinigungen, verursacht durch den Bergbau, neu gebaut werden muss. So sieht eine direkte Folge  des Braunkohletagebaus aus, wenn das ortsnahe Grundwasser durch Sulfat so verunreinigt ist, dass es nicht mehr als Trinkwasser nutzbar ist. Dennoch finanziert Vattenfall nur 5 Millionen der voraussichtlich notwendigen 24 Millionen, Bund und Freistaat lehnen eine Zuständigkeit ab und  am Ende bleiben die Kosten am Steuer- oder Gebührenzahler hängen. Das ist ein deutliches Beispiel dafür, dass trotz der Verpflichtung im Gesetz, der Verursacher hat für die Kosten aufzukommen, doch die Bürgerinnen und Bürger die Lasten zu tragen haben. In einer neuen Studie des Forums Ökologisch-soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) und des Institute for Advanced Substainability Studies e. V. (IASS Potsdam) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland, des BUND, der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung vom Juni 2016 wird dargestellt, dass die gegenwärtigen Rückstellungen der Kohlekonzerne mitnichten für die Folgekosten des Kohlebergbaus ausreichen werden. Die zu bildenden Rückstellungen sind nur in der Bilanz (sprich auf dem Papier) vorhanden und nicht als Sicherheitsleistung hinterlegt. Bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung schmelzen sie wie Butter in der Sonne. Ihre Berechnung kann nicht nachvollzogen werden und wird nicht von unabhängiger Seite überprüft. Es wäre unbedingt erforderlich, diese Rückstellungen durch Sicherheitsleistungen oder Bürgschaften zu sichern. In der Studie wird gefordert, als sofort umsetzbare Maßnahme zur Absicherung der Folgekosten sollten die Landesregierungen ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, so genannte Sicherheitsleistungen einzubehalten. Dafür böten sich insbesondere Bankbürgschaften und Versicherungen an, da diese insolvenzfest seien. Darüber hinaus regt die Studie die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in den die Betreiber einzahlen müssten. Ein solcher Fonds sei für die Bedienung der Langzeitfolgekosten besonders geeignet und erhöhe die Transparenz und Sicherheit der Einlagen.  Auch die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat mit mehreren Anträgen sich mit diesen Themen beschäftigt.

 

Anträge an den Sächsischen Landtag

  • Antrag: Ortsnahe Trinkwasserversorgung im Freistaat Sachsen dauerhaft gewährleisten – Bergbaufolgekosten nicht auf Bürgerinnen und Bürger abwälzen. (DS 6/1155)
  • Antrag:  Braunkohle-Verkaufsverhandlungen: Sächsische Interessen wahren, Perspektiven für die Lausitz eröffnen, Folgekosten begrenzen. (DS 6/3955)
  • Antrag: Braunkohletagebaue und -Kraftwerke: Risiken aufdecken und potenzielle Folgen für Freistaat und Steuerzahler im Vattenfall-Verkaufsprozess begrenzen. (DS  6/4447)

Kategorien: Arbeitsgemeinschaften

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