Nachdem das Amtsgericht Zittau im Zusammenhang mit der im Mai 2014 verschobenen Stadtratswahl drei Beschuldigte wegen falscher Versicherung an Eides statt verwarnt und sie zur Schadenswiedergutmachung von jeweils einen Geldbetrag von 1 000 Euro an die Stadtverwaltung Zittau verurteilt hatte, fordert der Anwalt der LINKEN.Görlitz die verurteilten Personen letztmalig zum Schadensersatz auf.
„Bereits im November 2014 wurde die Forderung der LINKEN gegenüber den nun Verurteilten anwaltlich angezeigt. Wir haben die Entscheidung des Amtsgerichtes Zittau abgewartet. Nun erwarten wir, dass nach der Verurteilung die entsprechenden Personen bis zum 23. April 2014 den der LINKEN entstandenen Schaden begleichen.“ so der Kreisvorsitzende Mirko Schultze.
Der Kreisgeschäftsführer der LINKEN Jens Thöricht ergänzt: „Sollte dies nicht geschehen, haben wir unseren Anwalt beauftragt, die Forderung gerichtlich durchzusetzen.“
Kategorien: Pressemitteilungen
Keine Kommentare zu diesem Beitrag
Hinterlassen Sie einen Kommentar