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Podiumsdiskussion Schulgesetz und Schulsozialarbeit
Mit einer Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes sollten aktuelle Entwicklungen in der Bildung aufgenommen werden, um Schülerinnen und Schüler fit für die Anforderungen der Zukunft zu machen. Der vorliegende Referentenentwurf ist jedoch enttäuschend.
So fordert der Landesschülerrat u. a. gemeinsames Lernen bis Klasse sechs.
Der LandesSchülerRat Sachsen spricht sich für eine Ausweitung der Grundschulzeit bis zur Klassenstufe 6 aus. Viele Schülerinnen und Schüler entfalten erst nach der 4. Klassenstufe ihr volles Potenzial. Des Weiteren sind die Schülerinnnen und Schüler nach der sechsten Klassenstufe in der Lage, verstärkt selber über den weiterführenden Bildungsweg zu entscheiden.
Weiterhin empfiehlt er für relevante Entscheidungen einen Schulentscheid oder einen starken Ausbau der Schulsozialarbeit.
Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Aufgabenfeld, das auch mit Blick auf die Themen Integration und Inklusion heute wie in Zukunft brandaktuell ist und bleiben wird. Die Bedeutung von Schulsozialarbeit wird zu unserem Missfallen leider oft unterschätzt, an vielen sächsischen Schulen fehlen trotz Bedarf Schulsozialarbeiter. Diese Versorgung sollte im Interesse und somit auch im Aufgabenfeld des Freistaates Sachsen liegen. Eine einheitliche und damit verpflichtende Regelung im Schulgesetz ist daher erstrebenswert. Sozialarbeiter sind bei Bekämpfung von Problemen an der Schule wie Mobbing, Leistungsdruck oder bei der Umsetzung von Inklusion und Integration unentbehrlich.
Auch der Landeselternrat kritisiert den vorliegenden Entwurf. Er fordert u. a. mehr Eigenverantwortung der Schulen, eine bessere Ausstattung sowie ein flächendeckendes Netz an Schulen mit inklusiven Voraussetzungen.
DIE LINKE charakterisiert den Gesetzentwurf als strukturkonservativ und nicht zukunftsweisend. Er zementiert das gegliederte Schulwesen und die frühzeitige Auslese der Schülerinnen und Schüler.
Der Gesetzentwurf ändert nur das, was aufgrund der Rechtsprechung ohnehin geregelt werden musste. Das betrifft die Lernmittelfreiheit, deren genaue Bestimmung einer Verordnung des Kultusministeriums vorbehalten bleibt, und die Schulnetzplanung. Überall dort, wo zaghafte Neuerungen erlaubt sind, müssen die Betreffenden selbst, also die Eltern und die einzelne Schule, für deren Realisierung sorgen. Das betrifft die Inklusion und die Durchlässigkeit an den Oberschulen. Statt klare Strukturvorgaben bzw. Regelungen zu treffen, erhalten im Falle der Inklusion die Eltern das Recht, ihr Kind auf eine Förder- oder eine Regelschule zu schicken. Und in der Oberschule kann von der Binnendifferenzierung zwischen Haupt- und Realschulgang ab Klasse 7 abgewichen, können ergänzende Bildungsinhalte angeboten werden, um die Chance auf einen Wechsel ans Gymnasium zu erhöhen.
Um Schulen im ländlichen Raum zu erhalten, werden Ausnahmereglungen geschaffen, die Grund- und Oberschulen in Mittel- und Oberzentren mittels jahrgangsübergreifendem Unterricht und Einzügigkeit bei einer Mindestschülerzahl von 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse den Fortbestand ermöglichen. Hier war der Volksantrag „Zukunft braucht Schule“ aus dem Jahr 2002 weitgehender und fortschrittlicher. Selbst das vom Landtag beschlossene und noch geltende Moratorium für Schulschließungen sieht eine einzügige Klassenbildung bei einer Zahl von 20 Schülerinnen und Schüler vor. Der Gesetzentwurf vergrößert die Zahl hingegen auf 25.
Wir kritisieren zudem, dass die Klassenobergrenze von 28 fortbestehen soll. In kleineren Klassen könnten Lehrkräfte besser auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler eingehen.
Wir laden Sie zu einer Podiumsdiskussion zum Thema zeitgemäßes Schulgesetz in Sachsen mit der bildungspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Cornelia Falken in die kleine Blumenhalle am 23. Mai 2016 um 19:00 Uhr ein.